Allgemeine Liefer- & Zahlungsbedingungen

 

1. Auftragserteilung

Aufträge gelten von uns erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden von Bestellungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Erteilte Bestellungen können vom Besteller nicht widerrufen werden. Die in unseren Katalogen, Drucksachen und sonstigen Werbungsunterlagen enthaltenen Angaben, wie etwa über Maße, Ausführung sowie die wiedergegebenen Abbildungen und Zeichnungen werden von uns nach bestem Ermessen er- stellt. Sie können bei der ständigen technischen Weiterentwicklung nur annähernd sein. Aus diesem Grunde können wir auch keine Verpflichtung übernehmen, von erfolgten Abänderungen Benachrichtigung zu geben.

 

2. Preise

Unsere Preise ergeben sich aus unseren Angeboten bzw. aus unseren jeweils gültigen Katalogen. Die Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Eine Benachrichtigungspflicht bei inzwischen erfolgten Änderungen besteht nicht. Unsere Preise gelten ab Werk oder Auslieferungslager ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Wertsicherung. Das gleiche gilt für Teillieferungen und Eilsendungen. Verpackung und Versand erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit. Unbeschädigte Kisten werden bei Zurücksendung frei Baden-Baden mit der Hälfte des berechneten Preises vergütet.

 

Werkzeuge, die wir katalogmäßig nicht führen, gelten als Sonderwerkzeuge. Sofern diese von unseren Katalogwerkzeugen nicht wesentlich abweichen, berechnen wir im allgemeinen deren Preise nebst festen Zuschlägen, die aus unseren gültigen Preis- listen zu ersehen sind. Im übrigen werden die Preise für Sonderwerkzeuge gesondert ermittelt und dem Besteller zur Genehmigung vorgelegt. Unterbleibt im Einzelfall eine derartige Vereinbarung oder ist die genaue Festsetzung des Preises nicht möglich, so er- folgt die Berechnung unter Zugrundelegung unserer Selbstkosten zuzüglich eines angemessenen Gewinnes. Sämtliche Preise für Sonderwerkzeuge sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Bei allgemeiner Erhöhung der Produktionskosten bleiben Preisänderungen vorbehalten. In diesem Falle können auch die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet werden.

 

3. Zahlungsbedingungen

Zahlungen an uns sind in EURO ohne Abzug 30 Tage nach Rechnungsdatum zu leisten. Das gilt auch für die Bezahlung von Teillieferungen. Erfolgt die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto.

 

Bei verspäteter Zahlung werden, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe von 5% über dem Jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank berechnet. Verschlechterungen der Zahlungsfähigkeit des Bestellers oder Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen berechtigen uns zu deren Abänderung. Bei Zahlungseinstellungen, Vergleichs- oder Konkurseröffnung sind unsere Forderungen sofort fällig.

 

4. Eigentumsvorbehalt

An der jeweils gelieferten Ware behalten wir uns das Eigentum bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten vor.

 

Bei Bestellungen zum Zwecke der Weiterveräußerung behalten wir uns an sämtlichen von Empfänger noch nicht veräußerten Waren das Eigentum bis zur völligen Bezahlung aller jeweils offenen Verpflichtungen an uns vor.

 

5. Lieferzeit

Die Lieferzeit beginnt, nachdem alle mit der Bestellung zusammenhängenden Fragen mit dem Besteller geklärt sind. Sie ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseren Willens liegen, wie Betriebsstörungen, Ausschuss, Verzöge- rung der Anlieferung von Rohstoffen usw. Diese Lieferhindernisse sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits entstandenen Verzuges eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Besteller nach Möglichkeit mitteilen.

 

6. Versand

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Auf dem Transport abhanden gekommene oder beschädigte Waren werden von uns nur aufgrund einer neuen Bestellung gegen Berechnung der jeweils gültigen Preise ersetzt. Versicherung gegen Transportschäden übernehmen wir bei ausdrücklichem Auftrag des Bestellers für dessen Rechnung und nach bestem Ermessen.

 

Abweichungen von der Versandanzeige, dem Lieferschein oder der Rechnung sind uns unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich mit- zuteilen. Teillieferungen sind gestattet.

 

Bei Sonderwerkzeugen müssen wegen der Ausschussgefahr stets einige Stücke mehr als bestellt in die Fertigung gegeben werden. In die- sen Fällen sind wir daher berechtigt, den Auftrag mit angemessener Mehr- oder Minderlieferung auszuführen.

 

7. Mängelhaftung

Fehlerhafte Werkzeuge werden innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist kostenlos ersetzt. Für Werkzeuge, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen. Ferner nicht für Schäden infolge natürlicher Abnützung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebs- mittel, chemischer, elektrotechnischer oder elektrischer Einflüsse, Witterungs- oder anderer Natureinwirkungen.

 

Bei Sonderwerkzeugen haften wir nur für von uns verschuldete fehler- hafte Konstruktion oder für mangelhafte Ausführung. Der Besteller hat hierbei insbesondere nachzuweisen, dass unsere Konstruktion schuld- haft dem allgemeinen Stand der Technik nicht entspricht. Bei Fertigung nach Zeichnung des Bestellers haften wir nur für zeichnungsgemäße Ausführung, soweit uns vollständige Zeichnungen vorliegen und die Ausführung der Werkzeuge ohne technische Bedenken möglich ist. Für Werkzeuge, die der Besteller zur Fertigstellung, Auf- oder Umarbeitung oder Wiederherstellung einsendet, übernehmen wir keine Haftung für deren Verhalten bei der Bearbeitung. Werden sie dabei schadhaft, hat der Besteller den bereits von uns geleisteten Teil der vereinbarten Preise zu vergüten.

 

Bei unberechtigten Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Besteller in Rechnung gestellt werden.

 

8. Ergänzungen

Lieferbedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und von uns nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

Erfüllungsort ist Baden-Baden-Steinbach

Gerichtsstand ist Baden-Baden